Beitrittserklärung
Arten und Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglieder des Institutes sind
die ordentlichen Mitglieder
die Ehrenmitglieder
die fördernden Mitglieder
die korrespondierenden Mitglieder
Ordentliche Mitglieder können an Versicherungsfragen interessierte Personen (Absatz 6) sein.
- Zu Ehrenmitgliedern können natürliche Personen ernannt werden, die sich besondere Verdienste um den Institutszweck erworben haben.
- Fördernde Mitglieder sind Personen (Absatz 6), die die Tätigkeit des Institutes durch Entrichtung von Mitgliedsbeiträgen, deren Höhe jeweils von der Vollversammlung festgesetzt wird, unterstützen.
- Korrespondierende Mitglieder sind Personen (Absatz 6) des In- und Auslandes, deren enge Bindung an das Institut wünschenswert erscheint.
- Mitglieder des Institutes können alle natürlichen sowie juristischen Personen und rechtsfähige Personengesellschaften werden. Letztere üben Ihre Mitgliedschaft durch die Entsendung eines ständigen Delegierten aus.
- Über die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern und über die Ernennung von Ehrenmitgliedern, fördernden und korrespondierenden Mitgliedern entscheidet der Institutsvorstand.
- Der Mitgliedsbeitrag beträgt EUR 30,- für natürliche und EUR 280,- für juristische Personen bzw. EUR 380,- für Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern.