Arten und Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglieder des Institutes sind:
- Ordentliche Mitglieder sind alle an Versicherungsthemen Interessierte.
- Zu Ehrenmitgliedern können natürliche Personen ernannt werden, die sich besondere Verdienste um den Institutszweck erworben haben.
- Fördernde Mitglieder sind Personen, die die Tätigkeit des Institutes durch Entrichtung von Mitgliedsbeiträgen, deren Höhe jeweils von der Vollversammlung festgesetzt wird, unterstützen.
- Korrespondierende Mitglieder sind Personen des In- und Auslandes, die nicht alle formalen Kriterien einer ordentlichen Mitgliedschaft erfüllen, aber eng mit dem Institut verbunden sind.
Erwerb der Mitgliedschaft
- Mitglieder des Institutes können alle natürlichen sowie juristischen Personen und rechtsfähige Personengesellschaften werden. Juristische Personen üben ihre Mitgliedschaft durch die Entsendung eines ständigen Delegierten aus.
- Über die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern und über die Ernennung von Ehrenmitgliedern, fördernden und korrespondierenden Mitgliedern entscheidet der Institutsvorstand.
- Der Mitgliedsbeitrag beträgt 30,- Euro für natürliche und 280,- Euro für juristische Personen bzw. 380,- Euro für Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern.
